1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen R&G Solution (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, R&G Solution hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Leistungen
R&G Solution erbringt Dienstleistungen im Bereich Service, Wartung, Instandhaltung, Reparatur, Inbetriebnahme und Beratung von Schneidbrennanlagen, Autogenschneidanlagen, Plasmaschneidanlagen, Robotik- und Automationssystemen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder dem Wartungsvertrag.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung von R&G Solution oder
- schriftliche Annahme einer Offerte durch den Auftraggeber oder
- tatsächliche Aufnahme der Arbeiten durch R&G Solution.
Offerten sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exkl. Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Rechnungen sind zahlbar innert 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum.
Bei Zahlungsverzug ist R&G Solution berechtigt:
- Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. zu verlangen
- Mahngebühren zu erheben
- weitere Leistungen bis zum Zahlungseingang einzustellen
5. Reise- und Nebenkosten
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Reisezeiten, Spesen, Übernachtungen, Fahrkosten sowie sonstige Nebenkosten separat in Rechnung gestellt oder sind Bestandteil eines vereinbarten Fixpreises.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
- die Anlagen frei zugänglich und betriebsbereit sind
- Sicherheitsvorschriften eingehalten werden
- geeignete Hebe- und Hilfsmittel vorhanden sind
- notwendige Informationen und Unterlagen rechtzeitig bereitgestellt werden
Mehrkosten infolge unzureichender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7. Haftung
R&G Solution haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, indirekte oder Folgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Rechnungsbetrag der jeweiligen Leistung begrenzt.
8. Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche bestehen ausschliesslich auf Nachbesserung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Leistungserbringung.
Die Gewährleistung entfällt, wenn:
- Eingriffe durch Dritte erfolgen
- empfohlene Reparaturen nicht ausgeführt werden
- unsachgemässe Bedienung oder Wartung vorliegt
9. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Streik, Krankheit, behördliche Anordnungen) entbinden R&G Solution für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.
10. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
11. Datenschutz
R&G Solution verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze der Schweiz (DSG).
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von R&G Solution.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Stand: 2026